BILDUNG-ARBEIT-LEBENSLANGES LERNEN (Bildungsprogramm der IUSDE) BILDUNG UND GESELLSCHAFT Bildung und Erziehung sind Menschenrechte und nicht Privileg in der Gesellschaft. Diese Rechte sind national und international von den Vereinten Nationen, vom Rat von Europa, von der Europäischen Union und in den Grundgesetzen der Nationen anerkannt und festgehalten. Wir sozialdemokratischen Lehrerinnen und Lehrer fordern von den Regierungen die Ab-sicherung dieser Grundsätze ein. Gleichzeitig halten wir fest, daß die Bildung in unserer Gesellschaft vor neuen Herausfor-derungen steht, etwa durch
stellen das Bildungssystem vor neue Herausforderungen. Das hat entscheidende Auswirkungen für die heranwachsenden Kinder und auf zukünftige Generationen. Lebensräume und Lebensweisen der Kinder verändern sich:
Aus sozialdemokratischer Sicht sind gebildete Menschen die Voraussetzung für den Bestand und die Weiterentwicklung einer lebendigen und demokratischen Gesellschaft. Die Bildung des Menschen äußert sich in Urteils-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit im Hinblick auf die Anforderungen des Lebens in Kultur und Gesellschaft. In diesem Sinn lassen sich mindestens sechs Dimensionen der humanen Bildung erkennen:
Die Bildungspolitik hat für alle Menschen, insbesondere aber für alle Heranwachsenden, gleiche Bildungsmöglichkeiten bereitzustellen und angemessene Bildungshilfen vorzusehen. Ein weitgespannter und über die gesamte Lebenszeit verteilter Bildungsprozeß soll die Menschen motivieren und immer besser dazu in die Lage versetzen,
Diese Befähigungen stellen Ergebnisse von Lernprozessen dar, die das ganze Leben des Menschen begleiten und kennzeichnen:
GRUNDSÄTZE SOZIALDEMOKRATISCHER BILDUNGSPOLITIK Ziel der Bildung im Sinne der Sozialdemokratie ist ein an den Grundwerten der Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität ausgerichtetes Wollen. Grundlage der Bildung ist ein durch die Wissenschaft kritisch überprüftes aktiv und interaktiv erworbenes Wissen über Natur, Kultur und Gesellschaft. Bildung soll also insgesamt ein auf die Gesellschaft ausgerichtetes Handeln ermöglichen. Freiheit bedeutet die Fähigkeit und die Schaffung von Möglichkeiten zur individuellen Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Mitbestimmung. Freiheit schließt das Recht und das Pflichtgefühl der Menschen mit ein, wovon ihr Leben und das ihrer Mitmenschen abhängt. Freiheit verwirklicht die Würde des Menschen, die ihren Anspruch in der Selbstverwirk-lichung findet. Freiheit verlangt politisch gesehen rechtliche Rahmenbedingungen für alle Bereiche des menschlichen Lebens. Politische Demokratie ist also auf alle Bereiche der Gesellschaft im Sinne einer sozialen Demokratie zu erweitern. Gleichheit ist die Forderung nach individueller Freiheit, sofern sie nicht die Freiheit anderer einschränkt. Gleichheit beinhaltet die Möglichkeit uneingeschränkter Teilhabe des einzelnen am materiellen und geistigen Leben der Gesellschaft. Gleichheit soll den Anspruch eines jeden auf freie Selbstentfaltung sichern. Gerechtigkeit sichert allen Menschen das für sie notwendige besondere Ausmaß an Unterstützung und Förderung. Gerechtigkeit meint daher nicht nur gleiche Startchancen, sondern es geht darum, herrschende Ungerechtigkeiten abzubauen. Dem Gleichheitsgrundsatz ist insbesondere auch durch Maßnahmen zur Aufhebung der Benachteiligungen der Frauen in den meisten Bereichen der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Das Wissen über Ungerechtigkeit und Benachteiligung auf nationaler und internationaler Ebene muß beunruhigen. Solidarität bewirkt Parteinahme und tätige Hilfe für die Betroffenen ebenso wie die Teilnahme am Lebensglück des einzelnen. Solidarität fordert Initiativen heraus, auch für andere das Ausmaß an Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit herzustellen, das man für sich selbst in Anspruch nimmt. Jedes Mitglied der Gesellschaft und des demokratischen Staates ist daher im Rahmen einer allgemeinen Bildung zur Selbstbestimmungsfähigkeit, zur Mitbestimmungsfähigkeit und zur Solidaritätsfähigkeit zu führen. In einer von sozialdemokratischen Grundwerten maßgeblich gestalteten Gesellschaft hat jeder Mensch das Recht auf allseitige Entfaltung seiner Befähigungen, der rationalen, emotionalen und der sozialen ebenso wie der kreativen, kommunikativen und praktischen. Jeder Mensch muß in die Lage versetzt werden, seine individuelle Leistungsfähigkeit im Bildungsprozeß bestmöglich, das heißt vielseitig und ausgreifend zu entfalten. Besondere Leistungsfähigkeit muß aber die Menschen in besonderem Maße zu solidarischem Handeln verpflichten. Teamfähigkeit ist gefordert, um die Lebensbedingungen aller Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere auch der weniger leistungsfähigen zu verbessern und zu erweitern. DER STAAT ALS GARANT FÜR DIE BILDUNG Pflicht und Verantwortlichkeit des Staates ist es, die Bildung des Menschen durch ein öffentliches Schulwesen zu garantieren.
GRUNDSÄTZE FÜR DIE ENTWICKLUNG DES BILDUNGSWESENS Drei Grundsätze müssen die weitere Entwicklung des Bildungssystems im Sinne sozialdemokratischer Zielstellungen leiten: Demokratisierung und Partizipation:
Integration und Kompensation
Zukunftsorientierung und Internationalisierung.
VON DER ERSTAUSBILDUNG ZUR WEITERBILDUNG (LEBENSLANGES LERNEN) Die immer rascher ablaufende Veränderung in allen Bereichen der Gesellschaft fordern den Bildungsprozeß für den Menschen während des gesamten Lebens heraus. Drei Dimensionen kennzeichnen die Lernprozesse der Menschen nach Abschluß der Erstqualifikation:
Die Erwachsenenbildung mit ihren vielfältigen Angeboten und verschiedenen Anbietern von Bildungsmöglichkeiten (Fortbildung, Weiterbildung, Umschulung, usw.) nimmt diese wichtige Aufgabe in der Gesellschaft wahr. Die Zuständigkeiten im Bereich der Erwachsenenbildung sind verfassungsrechtlich zu verankern. Die finanzielle Förderung durch den Staat ist verbindlich festzulegen. Förderungen sind von der Programmgestaltung und der Qualität des Veranstaltungsangebotes abhängig zu machen. Eventuelle Beitragsleistungen durch die Teilnehmer haben die Einkommenssituation zu beachten und werden in begründeten Fällen ganz oder teilweise vom Staat übernommen. Die Lernorte der Erstausbildung , insbesondere Schulen, Hochschulen und Lehrwerkstätten sind für die Aufgaben der Erwachsenenbildung zugänglich zu machen. Die Hochschulen haben der Weiterbildungsverpflichtung insbesondere gegenüber ihren Absolventen besonderes Augenmerk zu schenken. Bildungsangebote zum Zweck des Chancenausgleichs, z.B. die Vervollständigung der Grundausbildung oder der Erwerb der Studienberechtigung sind vom Staat zu tragen. Abendschulen für Berufstätige als Einrichtung der Erwachsenenbildung bieten freien Zugang und Besuch. Erwachsenengerechtes Lernen ist durch entsprechende Lehrmethoden und durch eine modulare Anordnung der Lehrinhalte zu gewährleisten. Durch enge Kooperation zwischen den Schulen und Hochschulen einerseits und den Einrichtungen der Erwachsenenbildung andererseits muß auch der Tendenz in der Gesellschaft Rechnung getragen werden, daß Ausbildungs- und Arbeitsphasen mehrmals im Leben wechseln und damit eine neue Verteilung der Gesamtbildungszeit entsteht. Die Einrichtung der Erwachsenenbildung sind daher in das System der Bildungsinstitutionen, die Berechtigungen verleihen, einzubinden. Die Angebote der Erwachsenenbildung haben sich in besonderem Maß an den Bedürfnissen und Erwartungen der Abnehmer zu orientieren, wobei besonderes Augenmerk auf die Abstimmung mit Arbeitszeiten und Familienpflichten von Frauen und Männern zu legen ist. Motivation zur Bildung gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Erwachsenenbildung. Viele Menschen sind bedingt, durch die derzeitigen schulischen gesellschaftlichen Rahmenbedinungen im eigenen und gesamtgesellschaftlichen Interesse erst zum Lernen zu verlocken und von der Notwendigkeit des Lernens zu überzeugen. Durch Maßnahmen in der Gesetzgebung ist ein Anspruch auf Bildungsfreistellung zu sichern. Moderne Lehr- und Lernmedien sind für die Aufgaben der Erwachsenenbildung besonders wichtig. Neue Entwicklungen in der Informationstechnologie ermöglichen wirksame Formen von Fernstudien. Auch der Zugang zu Bibliotheken ist durch den Ausbau des Büchereinetzes zu verbessern. Durch ein ausgebautes Bildungsinformationsservice ist die Orientierung über die Bildungsangebote und Förderungsmöglichkeiten für alle zugänglich zu machen. Die Weiterentwicklung in den Technologien, welche die Produktions- und Administrationsprozesse laufend verändern und neue Anforderungen an die Menschen stellen, erfordern ebenso wie neu auftretende Bedürfnisse bei sozialen Diensten und bei kulturellen Angeboten berufsbegleitende Lernprozesse zur Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Für die Produktivität der Betriebe wird in Zukunft die investierte Bildungszeit genau so wichtig sein wie die eingebrachte Arbeitszeit. Im Interesse der Sicherung und der Weiterentwicklung der Wettbewerbsfähigkeit muß von seiten der Wirtschaft die berufliche Weiterbildung der Arbeitnehmer unterstützen und gefördert werden. Eine besondere Zielgruppe für Weiterbildungsmaßnahmen in staatlicher Verantwortung sind die Arbeitslosen, die von Arbeitslosigkeit Bedrohten und die von der Gesellschaft Benachteiligten, insbesondere die Frauen.
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