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BILDUNG-ARBEIT-LEBENSLANGES LERNEN

(Bildungsprogramm der IUSDE)

BILDUNG UND GESELLSCHAFT

Bildung und Erziehung sind Menschenrechte und nicht Privileg in der Gesellschaft. Diese Rechte sind national und international von den Vereinten Nationen, vom Rat von Europa, von der Europäischen Union und in den Grundgesetzen der Nationen anerkannt und festgehalten.

Wir sozialdemokratischen Lehrerinnen und Lehrer fordern von den Regierungen die Ab-sicherung dieser Grundsätze ein.

Gleichzeitig halten wir fest, daß die Bildung in unserer Gesellschaft vor neuen Herausfor-derungen steht, etwa durch

  • die Veränderungen der Umstände des Aufwachsens der Kinder und Jugendlichen,
  • die rasante technologische Entwicklung und ihre sozialen Folgen,
  • der verstärkte internationale Wettbewerb in einem sich vereinigendem Europa und
  • weltweit,die Wanderbewegungen als Konsequenz neuer Mobilität der Menschen und des Zusammenbruchs totalitärer Systeme,
  • die erkennbaren Prozesse der Entsolidarisierung,
  • das Aufkommen überwundengeglaubter Erscheinungen des Nationalismus und Faschismus,
  • die Gefährdung des nationalen und internationalen Friedens durch die zunehmende Kluft zwischen Arm und Reich, sowie durch die zunehmende Überbevölkerung der Städte und die Bevölkerungsexplosion in Staaten und ganzen Erdteilen,
  • die Zerstörung der Umwelt,
  • aber auch wachsende Ansprüche auf Mitwirkung und Selbstbestimmung

stellen das Bildungssystem vor neue Herausforderungen.

Das hat entscheidende Auswirkungen für die heranwachsenden Kinder und auf zukünftige Generationen.

Lebensräume und Lebensweisen der Kinder verändern sich:

  • Zunehmende Berufstätigkeit bzw. Arbeitslosigkeit der Eltern,
  • stärker werdender Einfluß der Massenmedien,
  • Einschränkung des Spiel-, Erprobungs- und Gestaltungsraumes,
  • Verlust von kinder- und jugendgerechten Rückzugsbereichen und Schonräumen sowie
  • die Erweiterung sozialer Erfahrungen in einer multikulturellen Gesellschaft müssen berücksichtigt und bewältigt werden.

Aus sozialdemokratischer Sicht sind gebildete Menschen die Voraussetzung für den Bestand und die Weiterentwicklung einer lebendigen und demokratischen Gesellschaft.

Die Bildung des Menschen äußert sich in Urteils-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit im Hinblick auf die Anforderungen des Lebens in Kultur und Gesellschaft.

In diesem Sinn lassen sich mindestens sechs Dimensionen der humanen Bildung erkennen:

  • Bildung steht allen Menschen zu und muß als Anspruch allen ohne Unterschied hinsichtlich Herkunft, Geschlecht oder Religion gewährt und gesichert werden.
  • Bildung bezieht sich nicht nur auf den wirtschaftlich-technischen Bereich der Kultur sondern auch auf den geistig-ästhetischen und den politisch-sozialen Bereich.
  • Bildung betrifft nicht nur die geistigen Fähigkeiten des Menschen sondern auch die Entfaltung der Bedürfnisse, Gefühle und körperlichen Befähigungen.
  • Bildung umfaßt nicht nur das Lernen theoretischer Kenntnisse sondern auch das Erproben praktischer Fertigkeiten.
  • Bildung kann nicht nur enzyklopädisches Lernen darstellen sondern soll auch motivationsfördernd auf die Schüler und Jugendlichen und deren Arbeitsmethoden wirken.
  • Bildung umfaßt sowohl eine allgemeine als auch eine berufliche Urteils- und Handlungsfähigkeit.

Die Bildungspolitik hat für alle Menschen, insbesondere aber für alle Heranwachsenden, gleiche Bildungsmöglichkeiten bereitzustellen und angemessene Bildungshilfen vorzusehen.

Ein weitgespannter und über die gesamte Lebenszeit verteilter Bildungsprozeß soll die Menschen motivieren und immer besser dazu in die Lage versetzen,

  • die gesellschaftlichen Gegebenheiten und Zusammenhänge zu erkennen und kritisch zu prüfen, um ihren Standort bestimmen und verändern zu können,
  • bei den Entscheidungen über die gesellschaftlichen Entwicklungen zu mehr sozialer Gleichheit und Demokratie mitbestimmen und mitwirken zu können,
  • auch unter den sich rasch verändernden Rahmenbedingungen der modernen Industrie- und Informationsgesellschaft ihr Handeln produktiv und sozial verantwortlich zu gestalten,
  • die Lebensqualität im Hinblick auf den natürlichen Lebensraum, die Arbeitsbedingungen und die politische Struktur der Gesellschaft zu verbessern.

Diese Befähigungen stellen Ergebnisse von Lernprozessen dar, die das ganze Leben des Menschen begleiten und kennzeichnen:

  • In der Kindheit und Jugend werden diese Einrichtungen der Gesellschaft verpflichtend und planmäßig gestaltet und gefördert.
  • Im Erwachsenenalter müssen entsprechende Einrichtungen angesichts laufender Veränderungen in der Gesellschaft in Wirtschaft und Wissenschaft, in Kunst und Kultur, in Politik und Administration angeboten werden.

GRUNDSÄTZE SOZIALDEMOKRATISCHER BILDUNGSPOLITIK

Ziel der Bildung im Sinne der Sozialdemokratie ist ein an den Grundwerten der Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität ausgerichtetes Wollen.

Grundlage der Bildung ist ein durch die Wissenschaft kritisch überprüftes aktiv und interaktiv erworbenes Wissen über Natur, Kultur und Gesellschaft. Bildung soll also insgesamt ein auf die Gesellschaft ausgerichtetes Handeln ermöglichen.

Freiheit bedeutet die Fähigkeit und die Schaffung von Möglichkeiten zur individuellen Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Mitbestimmung.

Freiheit schließt das Recht und das Pflichtgefühl der Menschen mit ein, wovon ihr Leben und das ihrer Mitmenschen abhängt.

Freiheit verwirklicht die Würde des Menschen, die ihren Anspruch in der Selbstverwirk-lichung findet.

Freiheit verlangt politisch gesehen rechtliche Rahmenbedingungen für alle Bereiche des menschlichen Lebens. Politische Demokratie ist also auf alle Bereiche der Gesellschaft im Sinne einer sozialen Demokratie zu erweitern.

Gleichheit ist die Forderung nach individueller Freiheit, sofern sie nicht die Freiheit anderer einschränkt.

Gleichheit beinhaltet die Möglichkeit uneingeschränkter Teilhabe des einzelnen am materiellen und geistigen Leben der Gesellschaft.

Gleichheit soll den Anspruch eines jeden auf freie Selbstentfaltung sichern.

Gerechtigkeit sichert allen Menschen das für sie notwendige besondere Ausmaß an Unterstützung und Förderung.

Gerechtigkeit meint daher nicht nur gleiche Startchancen, sondern es geht darum, herrschende Ungerechtigkeiten abzubauen. Dem Gleichheitsgrundsatz ist insbesondere auch durch Maßnahmen zur Aufhebung der Benachteiligungen der Frauen in den meisten Bereichen der Gesellschaft Rechnung zu tragen.

Das Wissen über Ungerechtigkeit und Benachteiligung auf nationaler und internationaler Ebene muß beunruhigen.

Solidarität bewirkt Parteinahme und tätige Hilfe für die Betroffenen ebenso wie die Teilnahme am Lebensglück des einzelnen.

Solidarität fordert Initiativen heraus, auch für andere das Ausmaß an Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit herzustellen, das man für sich selbst in Anspruch nimmt.

Jedes Mitglied der Gesellschaft und des demokratischen Staates ist daher im Rahmen einer allgemeinen Bildung zur Selbstbestimmungsfähigkeit, zur Mitbestimmungsfähigkeit und zur Solidaritätsfähigkeit zu führen. In einer von sozialdemokratischen Grundwerten maßgeblich gestalteten Gesellschaft hat jeder Mensch das Recht auf allseitige Entfaltung seiner Befähigungen, der rationalen, emotionalen und der sozialen ebenso wie der kreativen, kommunikativen und praktischen.

Jeder Mensch muß in die Lage versetzt werden, seine individuelle Leistungsfähigkeit im Bildungsprozeß bestmöglich, das heißt vielseitig und ausgreifend zu entfalten. Besondere Leistungsfähigkeit muß aber die Menschen in besonderem Maße zu solidarischem Handeln verpflichten. Teamfähigkeit ist gefordert, um die Lebensbedingungen aller Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere auch der weniger leistungsfähigen zu verbessern und zu erweitern.

DER STAAT ALS GARANT FÜR DIE BILDUNG

Pflicht und Verantwortlichkeit des Staates ist es, die Bildung des Menschen durch ein öffentliches Schulwesen zu garantieren.

  • Der Staat sichert den freien Zugang zu allen Bildungseinrichtungen in unterschiedlicher Dauer und auf unterschiedlichen Ebenen als individuelles Recht eines jeden Heranwachsenden..
  • Durch die Bereitstellung finanzieller Mittel erfüllt er so einen Teil eines notwendigen Vertrages zwischen den Generationen.
  • Verpflichtung des Staates ist es, auf die Qualitätssicherung im Bildungssystem zu achten.
  • Für die Schulen sind ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, die durch Zuschläge für besondere Leistungen (Integration von behinderten Kindern, Betonen des interkulturellen Lernens, Angebote besonderer Fördermaßnahmen, ganztägige Betreuung,...)ergänzt werden.
  • Den Universitäten und Hochschulen ist die eigenverantwortliche Verwaltung der personellen und finanziellen Mittel unter Beachtung hochschulpolitischer Grundsätze wie dem freien Hochschulzugang und der Studiengebührenfreiheit zu übertragen.
  • Errungenschaften wie die Durchlässigkeit des Bildungssystems, die allgemeine Anerkennung erworbener Berechtigungen, die Bildungsrechte der Minderheiten und die Integration behinderter und benachteiligter Schülerinnen und Schüler in der öffentlichen Schule müssen gewahrt bleiben.

GRUNDSÄTZE FÜR DIE ENTWICKLUNG DES BILDUNGSWESENS

Drei Grundsätze müssen die weitere Entwicklung des Bildungssystems im Sinne sozialdemokratischer Zielstellungen leiten:

Demokratisierung und Partizipation:

  • Viele Menschen zeigen sich heute uninteressiert an der Politik, manche begegnen dem Staat und den Parteien mit Vorbehalten und Mißtrauen. Durch den Ausbau der politischen Bildung in den Schulen muß daher die Erziehung zur Demokratie, die Bildung des aktiven, verantwortungsbewußten Staatsbürgers intensiviert werden.
  • Erziehung zur Demokratie erfordert die Vermittlung von Wissen über die Verfassung von Gesellschaft und Staat.
  • Bildung muß Einstellungen wie Toleranz, Achtung der Menschenwürde und Solidarität sowie die Entwicklung von Fähigkeiten zur Formulierung von eigenen Gedanken und Überzeugungen, zum Prüfen von Argumenten, zum kritischen Mitdenken, zum Respektieren von Standpunkten und zum Widerstand gegenüber Bedrohungen der Demokratie entwickeln.
  • Alle Bildungseinrichtungen müssen Lernfelder der Demokratie darstellen. Entscheidungs- und Verwaltungsstrukturen müssen in Richtung von mehr Mit- und Selbstbestimmung der der Betroffenen und Beteiligten verändert werden. Durch die Erweiterung der Autonomie ist ein Demokratisierungsprozeß in Gang zu setzen, in dem aber immer auch die gesamtgesellschaftliche, die solidarische Verantwortung wahrgenommen werden muß.
  • Alle Bildungseinrichtungen einer demokratischen Gesellschaft müssen allen ihren Mitglieder entsprechend ihren Wünschen und Befähigungen, unabhängig von sozialer Herkunft und kulturellem Umfeld offenstehen.
  • In Anbetracht der Notwendigkeit lebensbegleitender Bildungsprozesse ist allen Menschen ein Recht auf bezahlte Bildungszeit zu sichern.
  • Im Rahmen der weiteren Demokratisierung des Schulwesens sind mehr Entscheidungskompetenzen auf den einzelnen Schulstandort zu verlagern. Ein neues Verhältnis zwischen zentralen Entscheidungsbefugnissen zur Problemlösung vor Ort ist notwendig.
  • Den Gremien der Schulpartnerschaft werden auch Entscheidungen über den zweckmäßigen Einsatz vorhandener personeller und materieller Ansprüche übertragen. Klare Rechtsverhältnisse müssen die Ansprüche der Schüler und Eltern gegenüber der Schule sichern.

Integration und Kompensation

  • Die pluralistische multikulturelle Gesellschaft mit ihren dynamischen Veränderungen fordert von den Bildungseinrichtungen ein hohes Maß an Integrationsleistung. Das Zusammenleben in gegenseitiger Achtung und Toleranz und vom Grundsatz solidarischer Hilfeleistung muß in den Bildungseinrichtungen gelernt und gepflegt werden. Für die Dauer der Schulpflicht schafft die gemeinsame Schule für alle Heranwachsenden dafür die besten Bedingungen.
  • Besondere kompensatorische Maßnahmen müssen die soziale Integration aller Benachteiligten und Behinderten sichern. Die Fördermaßnahmen sind in den Schulen(etwa durch vermehrten Lehrereinsatz und durch kleinere Schülerzahlen) aber auch in der Berufsausbildung und bei der Eingliederung in den Arbeitsprozeß vorzusehen. Die Integrationsaufgaben im Schulbereich können nicht ohne Verständnis und Mitwirkung der Eltern gelingen. Vorbereitende und unterstützende Initiativen zur Information und Motivation der Eltern sind daher notwendig.
  • Die Schule muß ein Abbild einer solidarischen Gesellschaft darstellen, die niemanden als Versager oder Verlierer ausgrenzt sondern dafür sorgt, daß er oder sie in gleichberechtigter sozialer Integration mit Leistungsfähigeren und Erfolgreicheren verbleibt.

Zukunftsorientierung und Internationalisierung.

  • * Die Bewältigung vieler Aufgaben der Zukunft wie der Schutz der Umwelt, die Schaffung und Erhaltung des Friedens, die Beseitigung der Armut, die Minderung des Wohlstandsgefälles und die Nachhaltigkeit des Wirtschaftens ist nur in übernationaler Zusammenarbeit in der Staatengemeinschaft möglich. Internationales Lernen in Form des Austausches von Forschungsergebnissen und Technologien und interkulturelles Lernen im Sinne des Verstehens und Wertschätzens von Kulturen und Lebensweisen anderer menschlicher Gemeinschaften sind unabdingbar.

    Zu fordern ist daher ein verstärktes gegenseitiges Kennenlernen durch Schüler-, Lehrlings- und Studentenaustausch und durch intensive Beteiligung an internationalen Bildungs- und Forschungsprogrammen. Im Zuge übernationaler Zusammenarbeit ist der Zugang zu den nationalen Bildungseinrichtungen allen Heranwachsenden der Welt zu öffnen.
  • Fremdsprachen stellen nicht nur ein unverzichtbares Kommunikationsmittel dar, sondern sie erschließen auch die Kultur und die Gesellschaftsordnung fremder Länder. Das Erleben von Fremdsprachen ist daher in allen Schultypen zu fördern und auszubauen. Die Entwicklung von Mehrsprachigkeit ist besonders zu unterstützen. Neben den Weltsprachen ist auch den Sprachen der Nachbarstaaten und ethnischer Minoritäten vermehrt Beachtung zu schenken.
  • Im Hochschulbereich sind durch differenzierte Studienangebote, durch ausreichende Studienförderung und durch wirksame Studiengestaltung Benachteiligungen der Absolventen in Hinblick auf die Berufswelt hintanzuhalten.

VON DER ERSTAUSBILDUNG ZUR WEITERBILDUNG

(LEBENSLANGES LERNEN)

Die immer rascher ablaufende Veränderung in allen Bereichen der Gesellschaft fordern den

Bildungsprozeß für den Menschen während des gesamten Lebens heraus. Drei Dimensionen kennzeichnen die Lernprozesse der Menschen nach Abschluß der Erstqualifikation:

  • die Erweiterung der politischen Partizipation,
  • die Steigerung der kulturellen Lebensqualität,
  • die Sicherung und Verbesserung der beruflichen Qualifikation unter anderen durch mehr Mobilität.

Die Erwachsenenbildung mit ihren vielfältigen Angeboten und verschiedenen Anbietern von Bildungsmöglichkeiten (Fortbildung, Weiterbildung, Umschulung, usw.) nimmt diese wichtige Aufgabe in der Gesellschaft wahr.

Die Zuständigkeiten im Bereich der Erwachsenenbildung sind verfassungsrechtlich zu verankern. Die finanzielle Förderung durch den Staat ist verbindlich festzulegen. Förderungen sind von der Programmgestaltung und der Qualität des Veranstaltungsangebotes abhängig zu machen. Eventuelle Beitragsleistungen durch die Teilnehmer haben die Einkommenssituation zu beachten und werden in begründeten Fällen ganz oder teilweise vom Staat übernommen.

Die Lernorte der Erstausbildung , insbesondere Schulen, Hochschulen und Lehrwerkstätten sind für die Aufgaben der Erwachsenenbildung zugänglich zu machen. Die Hochschulen haben der Weiterbildungsverpflichtung insbesondere gegenüber ihren Absolventen besonderes Augenmerk zu schenken.

Bildungsangebote zum Zweck des Chancenausgleichs, z.B. die Vervollständigung der Grundausbildung oder der Erwerb der Studienberechtigung sind vom Staat zu tragen. Abendschulen für Berufstätige als Einrichtung der Erwachsenenbildung bieten freien Zugang und Besuch.

Erwachsenengerechtes Lernen ist durch entsprechende Lehrmethoden und durch eine modulare Anordnung der Lehrinhalte zu gewährleisten.

Durch enge Kooperation zwischen den Schulen und Hochschulen einerseits und den Einrichtungen der Erwachsenenbildung andererseits muß auch der Tendenz in der Gesellschaft Rechnung getragen werden, daß Ausbildungs- und Arbeitsphasen mehrmals im Leben wechseln und damit eine neue Verteilung der Gesamtbildungszeit entsteht. Die Einrichtung der Erwachsenenbildung sind daher in das System der Bildungsinstitutionen, die Berechtigungen verleihen, einzubinden.

Die Angebote der Erwachsenenbildung haben sich in besonderem Maß an den Bedürfnissen und Erwartungen der Abnehmer zu orientieren, wobei besonderes Augenmerk auf die Abstimmung mit Arbeitszeiten und Familienpflichten von Frauen und Männern zu legen ist.

Motivation zur Bildung gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Erwachsenenbildung. Viele Menschen sind bedingt, durch die derzeitigen schulischen gesellschaftlichen

Rahmenbedinungen im eigenen und gesamtgesellschaftlichen Interesse erst zum Lernen zu verlocken und von der Notwendigkeit des Lernens zu überzeugen. Durch Maßnahmen in der Gesetzgebung ist ein Anspruch auf Bildungsfreistellung zu sichern.

Moderne Lehr- und Lernmedien sind für die Aufgaben der Erwachsenenbildung besonders wichtig. Neue Entwicklungen in der Informationstechnologie ermöglichen wirksame Formen von Fernstudien.

Auch der Zugang zu Bibliotheken ist durch den Ausbau des Büchereinetzes zu verbessern. Durch ein ausgebautes Bildungsinformationsservice ist die Orientierung über die Bildungsangebote und Förderungsmöglichkeiten für alle zugänglich zu machen.

Die Weiterentwicklung in den Technologien, welche die Produktions- und Administrationsprozesse laufend verändern und neue Anforderungen an die Menschen stellen, erfordern ebenso wie neu auftretende Bedürfnisse bei sozialen Diensten und bei kulturellen Angeboten berufsbegleitende Lernprozesse zur Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Leistungsfähigkeit.

Für die Produktivität der Betriebe wird in Zukunft die investierte Bildungszeit genau so wichtig sein wie die eingebrachte Arbeitszeit. Im Interesse der Sicherung und der Weiterentwicklung der Wettbewerbsfähigkeit muß von seiten der Wirtschaft die berufliche Weiterbildung der Arbeitnehmer unterstützen und gefördert werden.

Eine besondere Zielgruppe für Weiterbildungsmaßnahmen in staatlicher Verantwortung sind die Arbeitslosen, die von Arbeitslosigkeit Bedrohten und die von der Gesellschaft Benachteiligten, insbesondere die Frauen.